Das Deutsche Kaiserreich zwischen 1871 - 1918

Kaiserproklamation im Schloss von Versaille - 1871

Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches
am 18. Januar 1871 im Schloss von Versailles

Das Deutsche Kaiserreich bezeichnet man heute als konstitutionelle Monarchie, bei der es weiterhin einen Kaiser gibt, dessen Macht jedoch durch eine Verfassung eingeschränkt ist. Diese Staatsform ist ein Übergang zwischen einer reinen Monarchie, bei der alle Macht in den Händen des Souverän liegt, und einer Demokratie, bei der die Macht vom Volke ausgeht und von Volksvertretern wahrgenommen wird. Im Kaiserreich gab es also ein gewähltes Parlament, das die Gesetzgebung allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kaiser verantwortete. Anders formuliert: Offiziell darf der deutsche Kaiser nicht allein und nach eigenem Gutdünken entscheiden. Das Parlament schränkt seine Handlungsfreiheiten ein - sofern es wirklich einen Kontrapunkt zum Monarchen darstellt. Um dieses aus heutiger Sicht "seltsame Gebilde" zu verstehen, muss man in der Zeit zurückgehen. Die Ideen Französische Revolution mit seiner Parole "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" rüttelte am damaligen Selbstverständnis aller Herrscherdynastien in Europa. Anfangs konnten das Aufbegehren des Volkes unterdrückt werden - irgendwann musste man ihm nachgeben. Die konstitutionelle Monarchie ist eine Reaktion darauf, indem der Schein erweckt wird, dass die Macht des Landesfürsten eingeschränkt wird.

Unabhängig davon gab es in Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts starke Bestrebungen, die vielen Fürstentümer und freien Reichsstädte zu vereinigen, um einen Nationalstaat zu formen. Eine weitere wichtige Entwicklung in Europa der damaligen Zeit und ebenfalls eine Folge der Französischen Revolution. Die Idee war, eine (weitgehend) übereinstimmende ethnische Gruppe zu einem gemeinsamen Staat zusammenzuführen. Viele Länder konnten sie während des 19. Jahrhunderts umsetzen oder kämpften dafür (Italien, Belgien oder die Vereinigten Staaten von Amerika). In Deutschland wiederum war die Gründung des Königreichs Italien im Jahr 1861 ein wichtiges Vorbild.

Infolge der Reichsgründung am 18. Januar 1871 wurde Deutschland zum Nationalstaat geeint.

Treibende Kraft dabei war das Königreich Preußen mit seiner expansiven Machtpolitik und hier wiederum war es Otto von Bismarck, der die Fäden zusammenhielt und mit Geschick daran zog. Eine entscheidende Rolle dabei spiele der Deutsch-französische Krieg 1870/71:

Bismarck nutzte diesen Krieg geschickt, um die deutschen Staaten (also die zuvor genannten Fürstentümer und Reichsstädte) unter der Führung Preußens zu einigen und zum Sieg gegen die Franzosen zu führen. Noch vor Ende des Krieges wurde am 18.1.1871 im Spiegelsaal von Versailles die Reichsgründung verkündet. Der preußische König Wilhelm I. wurde als deutscher Kaiser ausgerufen. Fortan stand Deutschland unter der Führung Preußens, Frankreich musste 1871 die wirtschaftlich starken Regionen Elsass-Lothringen abtreten und Österreich galt zwar als enger verbündetet, hatte aber keinen Einfluss mehr auf Deutschland.

Die ersten Jahre des deutschen Reichs bestimmte Kaiser Wilhelm I. und Otto von Bismarck, dem der Kaiser weitreichende Befugnisse einräumte. Letztlich war er als erster deutscher Reichskanzler auch in diesen Jahren der entscheidende ‚Strippenzieher‘. Außenpolitisch schuf Bismarck mitten in Europa einen wirtschaftlich und militärisch starken Nationalstaat. Die Nachbarn standen der Entwicklung weiterhin skeptisch gegenüber. Das gilt insbesondere für Frankreich – nicht zuletzt, weil man weniger Jahre zuvor die Schmach eines verlorenen Krieges gegen Deutschland hinnehmen musste und die wichtigen Wirtschaftsregionen Elsass-Lothringen an das Kaiserreich abtreten musste. Zentrales Ziel deutscher Außenpolitik (also der Bismarck’schen Politik) war es, im Fall eines Krieges Deutschland vor einem Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland zu schützen. Er versuchte dies mit bilateralen Vereinbarungen und dem Bestreben, Frankreich in Europa zu isolieren.

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